AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Frauengleitschirmfest in Lenk

Das Frauengleitschirmfest in Lenk, nachfolgend auch, „FGF“ und „Veranstaltung“ genannt – ist eine Veranstaltung von Magic Moves GmbH (nachfolgend auch „Veranstalter“).

§ 1 Teilnahmebedingungen und Leistungsumfang

(1) Die Teilnahme am FGF ist ausschließlich Frauen vorbehalten. Das Mindestalter der Teilnehmerinnen beträgt 18 Jahre. Jede Teilnehmerin muss per Email erreichbar sein. Jede Teilnehmerin braucht eine gültige Fluglizenz.

(2) Der Leistungsumfang für die Veranstaltung ist auf der Homepage www.frauenfliegen.com im Detail beschrieben.

(3) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmerinnen rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung per E-Mail bekannt.

(4) Die Teilnehmerinnen sind grundsätzlich selbst für ihre Gesundheit verantwortlich. Die Informationen zu aktuellen regionalen Pandemie Schutzmaßnahmen werden von den Teilnehmerinnen selbständig beschafft und beachtet. Schäden, die sich aufgrund einer folgenden Erkrankung mit einem entsprechenden Erreger (z.B. SARS-V2 Virus) ergeben, sind von der Haftung ausgeschlossen.

Außerdem sind sich die Teilnehmerinnen bewusst, dass sie bei der Ausübung des Gleitschirmsports ein gewisses Risiko eingehen. Die Teilnahme am FGF erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Eine Haftung vom Veranstalter und anderen Hilfspersonen für Schäden der Teilnehmerin wird ausdrücklich wegbedungen. Für Schäden und Diebstahl der persönlichen Ausrüstung der Teilnehmerin in haftet der Veranstalter nicht. Die Teilnehmerin ist selber verantwortlich dass ihre Flugausrüstung flugtauglich ist.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online auf der Website www.frauenfliegen.com über das dort hinterlegte Anmeldeformular. Die Angaben im Anmeldeformular müssen von der Teilnehmerin vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.

(2) Nach vollständiger Durchführung der Online-Registrierung („verbindliches Vertragsangebot“) erhält die Teilnehmerin eine Bestätigung über den Eingang der Anmeldung und ihr Ticket per Email von der vom Veranstalter beauftragten Ticketplattform Next Event.

(3) Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt zustande, mit der Anmeldung und auf der vom Veranstalter beauftragten Ticketplattform Next Event.

§ 3 Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

(2) Die Teilnahmegebühr ist unmittelbar nach der Buchung fällig.

(3) Zahlt die Teilnehmerin die geschuldete Teilnahmegebühr nicht innerhalb von 14 Tagen nach Buchung ihres Tickets und auch nicht nach trotz Aufforderung und angemessener Nachfristsetzung, so ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall steht dem Veranstalter eine Kostenpauschale von CHF 50,00 zu.

(4) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des vollständigen Teilnahmebetrags trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung kann der Veranstalter den Vertrag fristlos kündigen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Mangel der Veranstaltung vorliegt. Der Veranstalter kann Kündigung des Vertrags wegen Zahlungsverzugs der Teilnehmerin als Entschädigung eine Entschädigung entsprechend § 7 (4) verlangen. Leistet die Teilnehmerin fällige Zahlungen nicht, behält sich der Veranstalter für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von CHF 50,00 vor.

(5) Zahlungen sind nur auf der Buchungsplattform Next Event möglich

(6) Ohne vollständige Zahlung der Teilnahmegebühr vor Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.

§ 4 Mindestteilnehmerzahl

Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen und in der Teilnahmebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl von 25 Teilnehmerinnen kann der Veranstalter die Veranstaltung bis spätestens 21 Tage vor deren Beginn absagen (Rücktritt vom Vertrag). In diesem Fall erhält die Teilnehmerin ihre auf die Teilnahmegebühr geleisteten Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurück. Der Veranstalter wird die Teilnehmerinnen zeitnah informieren, wenn sich zu einem früheren Zeitpunkt definitiv ergibt, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.

§ 5 Sicherheitsmaßnahmen, Ausschluss einer Teilnehmerin, fristlose Kündigung durch den Veranstalter

(1) Den Anweisungen des Veranstalters und der Helferinnen des FGF (inklusive Guides) ist Folge zu leisten.

(2) Der Veranstalter kann den Vertrag auch nach Beginn der Veranstaltung aus wichtigem Grund fristlos kündigen und eine Teilnehmerin von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen.

(3) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Teilnehmerin trotz Abmahnung erheblich die Veranstaltung stört, so dass eine weitere Teilnahme für den Veranstalter oder die anderen Teilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnehmerin sich nicht an sachlich begründete Weisungen hält.

(4) Eine Abmahnung der Teilnehmerin vor Kündigung aus wichtigem Grund ist für den Veranstalter entbehrlich, wenn die Teilnehmerin in besonders grober Weise die Veranstaltung stört. Das ist insbesondere bei Begehung von Straftaten durch die Teilnehmerin gegen Leib und Leben, die sexuelle Selbstbestimmung sowie das Vermögen der Mitarbeiter des Veranstalters, von Leistungsträgern oder ihren Mitarbeitern sowie von anderen Teilnehmern der Fall.

(5) Dem Veranstalter steht in diesem Fall die Teilnahmegebühr weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Leistung(en) ergeben. Schadenersatzansprüche des Veranstalters im Übrigen bleiben unberührt.

§ 6 Rücktritt der Teilnehmerin vor Veranstaltungsbeginn, Stornogebühren

(1) Eine Teilnehmerin kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Den Teilnehmerinnen wird empfohlen, die Rücktrittserklärung in Textform an die am Ende dieser AGB genannte Anschrift des Veranstalters zu übersenden.

(2) Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Teilnehmerin verliert der Veranstalter seinen Anspruch auf die vereinbarte Teilnahmegebühr. Er kann aber eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen (nachfolgend „Stornogebühren“) von der Teilnehmerin verlangen.

(3) Diese Stornogebühren sind nachfolgend in § 7 (4) pauschaliert. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen sind dabei berücksichtigt.

(4) Die Stornogebührenpauschale ist wie folgt gestaffelt: Stornierung FGF + Bei Rücktritt/Stornierung bis einschließlich 22.07.2022: 50% der Teilnahmegebühr. + Bei Rücktritt/Stornierung vom 22.07.2022 bis einschließlich 01.09.2022: 75% der Teilnahmegebühr. + Bei Rücktritt/Stornierung vom 02.09.2022 bis einschließlich 08.09.2022: 90% der Teilnahmegebühr. + Bei Rücktritt/Stornierung ab dem 09.09.2022: 100% der Teilnahmegebühr. Allfällige Bankgebühren für die Rückerstattung gehen zu lasten der Teilnehmerin.

§ 7 Durchführung der Veranstaltung

Der Durchführungsentscheid liegt alleine beim Veranstalter. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter vom Vertragsverhältnis zurücktreten. Die Kosten werden in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet.
Die Veranstaltung findet auch bei nicht fliegbarem Wetter statt.

Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund von nicht willkürlich beeinflussbaren Faktoren nicht durchgeführt werden, einschließlich erneuter und veränderter Pandemie Verordnungen, erhält die Teilnehmerin eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr unter Einbehalt einer Pauschale von 50 CHF. Allfällige Bankgebühren für die Rückerstattung trägt die Teilnehmerin. Allfällige Provisionen derBuchungsplattform Next Event gehen zu Lasten der Teilnehmerin.

Allfällige Kosten, die aus einer nicht stornierbaren Buchung der Gruppenunterkunfts-Reservationen entstehen gehen zu Lasten der Teilnehmerin.
 Allfällige Schadensersatzansprüche (bereits getätigte Hotelreservationen,  etc.) welche aus einer nicht Durchführung eines Angebotes erwachsen werden abgelehnt.

§ 8 Teilnehmerausweis

Im Rahmen der Akkreditierung erhält die Teilnehmerin ihr elektronisches Ticket. Dieses ist bei Anreise bereit zu halten.

§ 9 Haftungsausschluss

(1) Die Teilnehmerinnen sind grundsätzlich selbst für ihre Gesundheit verantwortlich. Die Teilnehmerinnen sind sich bewusst, dass sie bei der Ausübung des Gleitschirmsports ein gewisses Risiko eingehen. Die Teilnahme am FGF erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Eine Haftung vom Veranstalter und anderen Hilfspersonen für Schäden der Teilnehmerin wird ausdrücklich wegbedungen.

Für Schäden und Diebstahl der persönlichen Ausrüstung der Teilnehmerin in haftet der Veranstalter nicht. Die Teilnehmerin ist selber verantwortlich dass ihre Flugausrüstung flugtauglich ist.

(2) Die Beteiligung an Sport und Flugaktivitäten und allen sonstigen Aktivitäten, welche zur Veranstaltung gehören, müssen die Teilnehmerinnen selbst verantworten.

(3) Es wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung, Auslandskrankenversicherung und Unfallversicherung für diese Art von Veranstaltung abzuschließen bzw. bereits vorhandene Versicherungen zu überprüfen. Die Teilnehmerin kann auf eignen Kosten eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod abschließen.

§ 10 Datenverarbeitung, Datenschutzhinweis

(1) Die von den Teilnehmerinnen angegebenen personenbezogenen Daten werden zur Vertragsdurchführung (Abwicklung der Veranstaltung) elektronisch verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt die Teilnehmerin in eine Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

(2) Hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten hält der Veranstalter europäisches Datenschutzrecht (EU-DSGVO) ein. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.frauenfliegen.com/datenschutz/

(3) Die Teilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in elektronischen Medien (z.B. Fernsehen, Datenträger), im Internet (z.B. auf der Website www.frauenfliegen.com), insbesondere auch auf sozialen Medien (Facebook, Instagram u.ä.) sowie in Printmedien ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Dem kann die Teilnehmerin gegenüber dem Veranstalter durch ausdrückliche schriftliche Erklärung widersprechen. Es wird empfohlen, dies schriftlich, per Telefax oder E-Mail zu tun.

§ 11 Verbraucherschlichtung

Der Veranstalter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Veranstalter: Magic Moves GmbH, Schmitzenriedstr.12, 3772 St. Stephan – Schweiz
Telefon: +41 (0)79/363 01 31, hallo@frauenfliegen.com, www.frauenfliegen.com

Stand: 21.02.2022

Copyright 2024 | Katrin Ganter

Abonniere unseren Newsletter um immer auf dem Laufenden zu bleiben!

Impressum | Datenschutz | Newsletter

Schreib uns an gerne hallo@frauenfliegen.com!